Auto auf dem Supermarktparkplatz gerammt – Täter weg. Was nun?
Das ist ein typischer Schockmoment: Du siehst den Schaden – und der Verursacher ist weg. Du bist damit nicht automatisch „selbst schuld“, aber du musst jetzt sauber dokumentieren.
Welche Versicherung ist zuständig?
Doch, oft gibt es einen Weg: Wenn du eine Vollkasko hast, kann sie den Schaden auch bei unbekanntem Verursacher regulieren. Ohne Vollkasko bleibt es häufig bei „erstmal selbst zahlen“, bis der Täter ermittelt ist.
- Vollkasko: Meist ja bei Parkremplern durch unbekannte Dritte.
- Teilkasko: In der Regel nein, da Teilkasko nur definierte Gefahren (Diebstahl, Glas, Sturm) abdeckt.
- Kfz-Haftpflicht: Greift nur, wenn der Verursacher ermittelt wird (§ 115 VVG).
Stolpersteine & Kosten
Versicherer achten bei Fahrerflucht besonders auf Nachweise:
- Selbstbeteiligung: In der Vollkasko bleibt oft ein Eigenanteil bei dir (z.B. 300–1.000 €).
- SF-Klasse: Eine Meldung in der Vollkasko kann deine SF-Klasse verschlechtern (Rückstufung).
- Anzeigepflicht: Viele Versicherer verlangen ein polizeiliches Aktenzeichen für die Kasko-Regulierung.
Checkliste: 4 Schritte für den Ernstfall
Diese Schritte maximieren deine Chance auf Erstattung:
- 1. Fotos sichern: Dokumentiere Schaden, Parkplatzmarkierung und Umgebung.
- 2. Polizei rufen: Erstatte Anzeige gegen Unbekannt. Das Aktenzeichen ist essenziell.
- 3. Versicherung melden: Nutze die Vollkasko und melde den Schaden unverzüglich.
- 4. Reparaturfreigabe: Warte auf das OK der Versicherung oder das Gutachten.
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