Glasschaden in der Mietwohnung – Wer trägt die Kosten?
Ein Missgeschick beim Putzen oder ein Durchzug – und schon ist die Fensterscheibe gerissen. In Mietwohnungen stellt sich dann schnell die Frage der Kostenübernahme.
Mietsachschäden und die Privathaftpflicht
Normalerweise deckt die Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden ab. Doch Vorsicht: Glas ist oft explizit ausgeschlossen, da hierfür eine eigene Glasversicherung vorgesehen ist.
Wer zahlt wann?
- Gebäude-Glas: Bei Sturm oder Hagel zahlt meist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.
- Eigenverschulden: Prüfen Sie Ihre Haftpflicht-Police auf den Baustein "Mietsachschäden an Glas".
- Hausrat-Zusatz: Die beste Absicherung ist eine Glasversicherung innerhalb der Hausratversicherung.
Wichtig: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter, da dieser für die Instandsetzung der Gebäudehülle verantwortlich ist.
Weiterführende Informationen
Haftpflicht-Streit vermeiden
Lassen Sie Ihren Fall vorab prüfen, um die richtigen Argumente gegenüber der Versicherung zu haben.
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