Glasschaden in der Mietwohnung – Wer trägt die Kosten?

Ein Missgeschick beim Putzen oder ein Durchzug – und schon ist die Fensterscheibe gerissen. In Mietwohnungen stellt sich dann schnell die Frage der Kostenübernahme.

Mietsachschäden und die Privathaftpflicht

Normalerweise deckt die Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden ab. Doch Vorsicht: Glas ist oft explizit ausgeschlossen, da hierfür eine eigene Glasversicherung vorgesehen ist.

Wer zahlt wann?

Wichtig: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter, da dieser für die Instandsetzung der Gebäudehülle verantwortlich ist.

Weiterführende Informationen

Haftpflicht-Streit vermeiden

Lassen Sie Ihren Fall vorab prüfen, um die richtigen Argumente gegenüber der Versicherung zu haben.

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