Schimmel durch Wasserschaden: Zahlt die Versicherung die Sanierung?

Schimmel nach einem Wasserschaden ist nicht nur gesundheitsgefährlich – er ist auch der häufigste Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Denn Versicherungen behandeln Schimmel als Folgeschaden, nicht als eigenständigen Schaden, und suchen aktiv nach Gründen, die Übernahme der Sanierungskosten abzulehnen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Anspruch durchsetzen können – und was ihn zunichte macht.

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Welche Versicherung zahlt bei Schimmel durch Wasserschaden?

Schimmel durch einen Wasserschaden ist kein eigenständig versichertes Ereignis – er wird immer als Folgeschaden des ursprünglichen Wasserschadens behandelt. Damit hängt die Leistungspflicht davon ab, ob der Wasserschaden selbst versichert war.

Wohngebäudeversicherung — zuständig für Schimmel an Gebäudeteilen:
Ist Schimmel an Wänden, Böden, Decken oder tragenden Bauteilen als direkte Folge eines versicherten Leitungswasserschadens entstanden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Sanierungskosten. Voraussetzung: Der Wasserschaden selbst war versichert, und der Schimmel ist kausal nachweisbar auf diesen Schaden zurückzuführen.

Hausratversicherung — zuständig für Schimmelschäden an beweglichen Sachen:
Schimmelbefall an Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten als Folge eines versicherten Wasserschadens kann über die Hausratversicherung abgerechnet werden. In der Praxis lehnen Versicherer hier häufiger ab, weil der kausale Zusammenhang schwieriger nachweisbar ist.

Haftpflichtversicherung — wenn Dritte den Schaden verursacht haben:
Hat ein Nachbar oder der Vermieter den ursächlichen Wasserschaden verursacht (z. B. durch eine überlaufende Wanne), ist dessen Haftpflichtversicherung zuständig – auch für den daraus entstandenen Schimmel. In diesem Fall müssen Sie den Schaden bei der Haftpflicht des Verursachers geltend machen, nicht bei Ihrer eigenen Versicherung.

Elementarschadenversicherung — bei Schimmel nach Überschwemmung:
Entstand der Wasserschaden durch Hochwasser, Starkregen oder drückendes Grundwasser, greift keine Standard-Police. Nur wer einen Elementarschutz-Baustein abgeschlossen hat, ist in diesem Fall auch für den Folgeschimmel abgesichert.

Neuwert oder Zeitwert?
Bei Schimmelschäden an Gebäudeteilen wird in der Regel nach Neuwert saniert – also zu heutigen Handwerkerpreisen. Bei beweglichen Gegenständen (Hausrat) erstatten viele Verträge nur den Zeitwert, also den um Alterswertminderung reduzierten Marktwert. Prüfen Sie Ihre Police unter „Entschädigungsgrundlage".

Stolpersteine & Kosten: Wann verweigert die Versicherung die Zahlung?

Die häufigsten Ablehnungsgründe:

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